Der Bundesrat hat am 19. August 2026 beschlossen, elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen Gesamtgewicht den Lieferwagen mit Verbrennungsmotor gleichzustellen. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Was sich ändert
- Auf der Autobahn sind 120 km/h erlaubt.
- Die Fahrtschreiberpflicht entfällt.
- Das Signal «Verbot für Lastwagen» gilt für diese Fahrzeuge nicht mehr.
- Im Binnenverkehr gelten für die Chauffeure keine Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften mehr.
- Die Kontrollintervalle entsprechen jenen konventioneller Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Die Kantone wenden sie ab 1. Februar 2028 an.
Mit dem Entscheid will der Bundesrat die Elektromobilität im Lieferverkehr konkurrenzfähiger machen, denn die schwere Batterie treibt das Gewicht von E-Lieferwagen oft über die bisherige Grenze.
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